Wahrnehmbarkeit

Kleinkollisionen ereignen sich häufig bei langsamen Fahrmanövern wie Parken oder Rangieren, oft aufgrund von Ablenkung oder beengten Raumverhältnissen. Die Schäden an den Fahrzeugen werden oft als geringfügig eingeschätzt oder sind schwer erkennbar. Der Geschädigte muss dann den Unfallverursacher und dessen Fahrzeug ausfindig machen, wobei es häufig an Hinweisen mangelt oder der mutmaßliche Verursacher den Unfall bestreitet. Wird dieser ermittelt, stellt sich die Frage, ob er sich nach dem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt hat (§ 142 StGB). Zur Klärung werden vom technischen Sachverständigen die Fahrzeuge auf Spuren und kompatible Schäden hin überprüft. Dies geschieht durch Vermessung und Gegenüberstellung der Fahrzeuge,wobei auch der Zustand der Fahrzeuge und der Unfallort berücksichtigt werden. Wenn die Fahrzeuge nicht mehr verfügbar sind, können baugleiche Fahrzeuge zur Analyse verwendet werden.